Die Reichsexekution im Oktober 1923 im Freistaat Sachsen.

Die Weimarer Reichsverfassung beinhaltete im Artikel 48 Abs. 1 die Möglichkeit der Reichsexekution, um die Länder zur Erfüllung der ihnen nach Reichsverfassung obliegenden Pflichten anzuhalten. Ein Grund war die Aufstellung bewaffneter proletarische Hunderschaften, was ein Verstoß gegen die die Entwaffnungsvorschriften des Versailler Vertrages darstellt. Am 22. und 23. Oktober 1923 rückte die Reichswehr in Sachsen ein. Das Bild aufgenommen am Goldenen Reiter zeigt den Einmarsch des Reichswehr mit klingenden Spiel. An der Spitze fuhren Panzerwagen!

(weitere Infos siehe  Deutscher Bundestag Wissenschaftlichte Dienste 2006  WF XI G - 055/06)

 

 

 

 

 

 

Vor 150 Jahren französische Kriegsgefangene in Kaditz

 

 

Für unser Kriegsgefangenlagerprojekt